Insiderhandel und Wertpapiermarktmissbrauch

Vorbeugung von Insiderhandel

So kommen wir zum Erfolg

Insiderinformationen über Johnson Controls oder ein anderes Unternehmen dürfen unter keinen Umständen zum Zweck des Handelns am Aktienmarkt verwendet werden.

Warum stehen bei uns die Werte an erster Stelle

In der täglichen Arbeit erhalten wir u. U. Zugriff auf Informationen über Johnson Controls und andere Unternehmen, die für Investoren nützlich sein könnten. „Integrität an erster Stelle“ bedeutet, dass wir alle uns anvertrauten Informationen zuverlässig schützen. Als „Insiderinformationen“ versteht man Daten, die einem Anleger bei einer Investitionsentscheidung nützlich sein könnten. Es handelt sich um wichtige, nicht öffentliche Informationen. Die Nutzung dieser Informationen zum eigenen Vorteil oder die Weitergabe an andere wird als „Insiderhandel“ bezeichnet. Insiderhandel ist illegal, weil Anleger sich damit einen unlauteren Vorteil verschaffen und den Wettbewerb verzerren. Die Gesetze zum Insiderhandel werden streng angewandt, was häufig zu hohen Geldstrafen und Haftstrafen führen kann.

So sieht Erfolg aus

So verhindern wir Insiderhandel:

  • Insiderinformationen dürfen nie genutzt werden, um mit Aktien von Johnson Controls oder von einem anderen börsengeführten Unternehmen zu handeln, es sei denn die Informationen wurden veröffentlicht und der Markt hat sie zur Kenntnis genommen
  • Informationen werden unter keinen Umständen an firmenfremde Personen weitergegeben, auch nicht an Freunde oder Familienangehörige
  • Insiderinformationen werden nur an Kollegen weitergegeben, die dazu berechtigt sind (Need-to-know-Prinzip)
  • Die versehentliche Offenlegung von Insiderinformationen wird dadurch vermieden, dass mit Unterlagen umsichtig umgegangen wird und bei Gesprächen in offenen Räumen Diskretion gewahrt wird
  • Die unbefugte Weitergabe von nicht öffentlichen Insiderinformationen über ein Unternehmen an Anleger („Tipping“) ist streng untersagt

Fragen zum Nachdenken

F:

Die Geldanlagen meines Onkels haben sich nie von der Finanzkrise erholt und jetzt hat er Schwierigkeiten, das Studium seiner Kinder zu finanzieren. Er hat mich gefragt, ob er Aktien von Johnson Controls kaufen soll. Ich denke, er könnte von Wertpapieren des Unternehmens profitieren, zumal die nächsten Produkteinführungen sich positiv auf den Kurs auswirken dürften. Kann ich ihm von den Produkteinführungen erzählen oder ihm empfehlen, Aktien zu kaufen?

A:

Auf keinen Fall. Daten über anstehende Produkteinführungen sind nicht öffentliche Informationen, die Ihrem Familienangehörigen einen unlauteren Vorteil verschaffen könnten. Die Weitergabe dieser Information ist illegal. Antworten Sie ihm, dass Sie als Mitarbeiter von Johnson Controls keine Informationen weitergeben dürfen, die als Empfehlung zum Kauf bzw. Nichtkauf von Aktien verstanden werden könnten. Verweisen Sie auf den Abschnitt Investor Relations unserer Website und schlagen Sie vor, dass er sich an die gleichnamige Abteilung wendet.