So kommen wir zum erfolg

Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter, Bewerber, Lieferanten und Kunden hat bei uns Vorrang.

Warum stehen bei uns die werte an erster stelle

Johnson Controls muss personenbezogene Daten sammeln, aufbewahren, benutzen und weiterleiten, um den Geschäftsbetrieb führen zu können. Personenbezogene Daten werden für unterschiedliche Zwecke gesammelt, z. B. für die Pflege der Beziehungen zu unseren Kunden und Lieferanten, für die Verwaltung der Sozialleistungen für Mitarbeiter und auch zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen. Johnson Controls achtet das Recht aller Menschen auf Privatsphäre. Geraten personenbezogene Daten in die falschen Hände, so könnten diese Angaben zur Identifizierung von Personen, zum Identitätsdiebstahl oder zu betrügerischen Zwecken genutzt werden. Wir sind jedoch „Ein Team“ und passen aufeinander auf – am Arbeitsplatz und online.

Interiors of a data server room with graphics of the earth
A finger tapping a lock icon

So sieht erfolg aus

So werden personenbezogene Daten geschützt:

  • Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Maße für geschäftliche Zwecke gesammelt, bearbeitet und genutzt
  •  Absolute Transparenz in Bezug auf Notwendigkeit und Methoden der Sammlung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
  • Personenbezogene Daten werden nur in notwendigem Maße und niemals an Personen weitergeleitet, die nicht über die erforderliche Zugriffsberechtigung verfügen
  • Schutz der in unserem Besitz befindlichen personenbezogenen Daten und sichere Entsorgung derselben, wenn sie nicht mehr benötigt werden
  • Beachtung aller geltenden Datenschutzgesetze

A man and woman focused on a laptop screen, engaged in a shared activity.

Unsere Mitarbeiter, die in den Vereinigten Staaten und ihren Territorien arbeiten, haben das Recht, Löhne, Arbeitszeiten, andere Arbeitsbedingungen, persönliche Informationen und/oder Beschäftigungsinformationen mit ihren Kollegen und Dritten, einschließlich Regierungsbehörden, Gewerkschaften und den Medien, zu besprechen.

Unsere Mitarbeiter, die außerhalb der Vereinigten Staaten und ihrer Territorien arbeiten, müssen die Gesetze und Vorschriften an den Orten, an denen sie arbeiten, in Bezug auf die Weitergabe von Arbeitsbedingungen, persönlichen Informationen und/oder Beschäftigungsinformationen befolgen. Wenn die lokalen Gesetze es den Mitarbeitern erlauben, diese Informationen weiterzugeben, steht es ihnen frei, dies zu tun; wenn die lokalen Gesetze vorschreiben, dass diese Informationen vertraulich behandelt werden müssen, sollten die Mitarbeiter diese Informationen nicht weitergeben.

Fragen zum nachdenken

F:

Eine Kollegin und Freundin aus unserem Team ist neulich Mutter geworden. Unser Teamleiter wollte ihr im Namen des Unternehmens Blumen schicken, was eine sehr nette Geste ist. Da er weiß, dass wir befreundet sind und nicht weit voneinander wohnen, hat er sich nach ihrer Privatadresse erkundigt. Ich finde es nicht richtig, ohne ihre Erlaubnis ihre Adresse weiterzugeben. Ich will aber die Überraschung nicht verderben. Was soll ich tun?

A:

Der Schutz personenbezogener Daten (von Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern) hat bei uns Vorrang. Wir alle haben die Pflicht, diese Daten zu schützen. Personenbezogene Daten dürfen nur für bestimmte Zwecke und von zugriffsberechtigen Menschen genutzt werden. Geraten personenbezogene Daten in die falschen Hände, so können die Konsequenzen (Identitätsdiebstahl und andere Straftaten) verheerend sein. Teilen Sie Ihrem Teamleiter mit, dass er die Angelegenheit lieber mit dem Personalbeauftragten des Teams absprechen sollte.