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Aufbewahrung und Offenlegung von Unterlagen
Sorgfältige Erstellung und Aufbewahrung von UnterlagenSo kommen wir zum erfolg
Warum stehen bei uns die werte an erster stelle
Als börsengeführtes Unternehmen hat Johnson Controls die Pflicht, Finanzunterlagen aufzubewahren und ggf. offenzulegen. Die sorgfältige Aufbewahrung von Unterlagen ist zwar eine gesetzliche Pflicht, aber auch eine notwendige Voraussetzung für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb. Hierfür sind alle Mitarbeiter des Unternehmens verantwortlich. Unsere Unterlagen tragen dazu bei, das Vertrauen unserer Kunden, Investoren und andere Stakeholder zu bewahren.
So sieht erfolg aus
So werden sorgfältige Unterlagen erstellt und aufbewahrt:
- Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze, Ausgaben und Geschäftstransaktionen werden vollständig, präzise, für den entsprechenden Zeitraum und fristgerecht aufgezeichnet
- Alle Unterlagen entsprechen den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den internen Kontrollsystemen
- Das Anlegen von geheimen oder nicht aufgezeichneten Bargeldkonten oder anderer Vermögenswerte bzw. die Aufnahme solcher Verbindlichkeiten ist untersagt
- Die zu erstellenden Unterlagen werden sachgemäß bezeichnet
- Unterlagen, die bei einer Ermittlung bzw. einem gerichtlichen Verfahrens benötigt werden, dürfen nicht versteckt oder vernichtet werden
- Aufbewahrungspflichten werden stets beachtet
- Die Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen des Unternehmens erfolgt stets gemäß unseren Aufbewahrungs- und Informationsverwaltungsverfahren
Fragen zum nachdenken
F:
Ich weiß, dass laut unseren Aufbewahrungsrichtlinien bestimmte Unterlagen nach einem gewissen Zeitraum gelöscht werden sollen. Ich habe meine Unterlagen in Zusammenhang mit einer bestimmten Angelegenheit aufbewahrt, weil wir schon mal Schwierigkeiten hatten, Dokumenten zu finden. Ist das in Ordnung?